Ohrlochstechen fällt aktuell unter die 2G Regel, da es sich um eine körpernahe Dienstleistung handelt, die medizinisch nicht notwenig ist.
Hierfür benötigen wir für Kunden unter 12 Jahren einen offiziellen Bürgertest und über 12 Jahren einen vollständigen Impfnachweis.
Vereinbaren Sie telefonisch vorab gerne einen Termin unter 06182 / 3425.